Verschärfte Regelungen
Verschärfte Regelungen der Stadt Sinsheim für Gastronomiebetriebe
Stand 19. März 2020
Die aktuelle Entwicklung erfordert weitere Maßnahmen. Daher hat die Stadt Sinsheim den Empfehlungen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis folgend eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Sie betrifft insbesondere die sofortige Schließung aller Gaststätten. Mitnahmeangebote sind weiterhin zulässig.
Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art (Innen- und Außenbewirtschaftung), insbesondere Restaurants, Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Cafés, Eisdielen, wird untersagt. Ausgenommen hiervon sind Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes, sowie Mensen, Personalrestaurants und Kantinen soweit diese ausschließlich ein Mitnahmeangebot (sog. „Takeaways“) eingerichtet haben und anbieten.
Diese Allgemeinverfügung tritt mit der persönlichen Zustellung in Kraft, bei öffentlicher Bekanntmachung ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag (also der 20. März).
Sinsheim hält zusammen!
Sinsheim hält zusammen!
Die Freiwilligenbörse der Stadt Sinsheim passt ihre Arbeit den Zeiten von Corona an. Sie vermittelt Freiwillige, die für Ältere und andere Corona-gefährdete Menschen einkaufen und andere Besorgungen erledigen.
Ziel der Aktion ist es, den von Vorsichtsmaßnahmen betroffenen Menschen das Gefühl zu geben, nicht allein zu sein. Sinsheim steht die Krise gemeinsam durch.
So geht es: Wenn Sie selbst zu keiner Risikogruppe gehören und in Ihrer Nachbarschaft für andere kleinere Erledigungen machen können, melden Sie sich bitte telefonisch während der Dienstzeiten des Rathauses bei der Freiwilligenbörse. Dort werden die Kontaktdaten für die nächsten Tage notiert oder es wird sofort ein Nachbar genannt, der sich ebenfalls gemeldet hat.
Alternativ gibt es auf der Homepage der Stadt Sinsheim www.sinsheim.de ein Musterblatt für den Aushang im Flur von Mehrfamilienhäusern oder zum gezielten Einwurf bei eventuell betroffenen Nachbarn.
Wenn Sie zu einer Gruppe gefährdeter Menschen gehören oder für einen gefährdeten Angehörigen kleinere Unterstützungsmaßnahmen benötigen, melden Sie sich ebenfalls. Auch in diesem Fall werden die Kontaktdaten notiert für einen Rückruf oder es wird sofort ein möglicher Ansprechpartner oder eine -partnerin in der Nähe benannt.
Die Daten der Corona-Nachbarschaftsbörse werden elektronisch gespeichert zum Zweck der Kontaktvermittlung. Sie erreichen uns in den nächsten Wochen nur telefonisch, die persönlichen Sprechzeiten sind auf das absolut Notwendige eingeschränkt worden. Hier die Kontaktdaten der Freiwilligenbörse im Amt für Familie, Bildung und Soziales:
Tel. Nr. 07261 404-267 (Dr. Maria Bitenc)
Tel. Nr. 07261 404-164 (Frederik Böna)
Tel. Nr. 07261 404-163 (Inge Baumgärtner)
Per E-Mail:
Veranstaltungsabsagen und Schließungen
Veranstaltungsabsagen und Schließungen
Stadt setzt Verordnung des Landes um - Baden-Württemberg-Tag wird abgesagt
In Reaktion auf die weitere Ausbreitung des Coronavirus hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine Rechtsverordnung zu infektionsschützenden Maßnahmen erlassen.
Bis zum 19. April ist unter anderem der Betrieb von Kultur- und Bildungseinrichtungen jeglicher Art, Kinos, Schwimm- und Hallenbädern, Thermalbädern, Saunen, Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten in geschlossenen Räumen, Volkshochschulen und Jugendhäusern sowie öffentlichen Bibliotheken untersagt. Ferner sind öffentliche Spiel- und Bolzplätze zu schließen.
Die Stadt Sinsheim hat bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt und leistet damit einen Beitrag, das Ansteckungs-Risiko zu reduzieren. Ziel ist es, die Ansteckungswege soweit wie möglich zu kappen und die Zahl der Ansteckungsfälle gering zu halten.
Alle Beschränkungen des gesellschaftlichen Lebens erfolgen aus Solidarität zu den besonders gefährdeten Mitmenschen, den Älteren und Kranken. Das Gesundheitssystem soll auf diesem Weg entlastet und abgesichert werden, damit es für die akuten Fälle nutzbar bleibt.
Infektionsschützende Maßnahmen betreffen auch Veranstaltungen und Versammlungen. Die Stadt Sinsheim sagt daher entsprechend der Verordnung der Landesregierung alle Veranstaltungen bis zum 15. Juni 2020 ab.
Davon betroffen ist auch der Baden-Württemberg-Tag, traditionelles Highlight im Jahr der Heimattage Baden-Württemberg. „Die Absage des Baden-Württemberg-Tages trifft uns ins Mark. Niemand sagt eine solche Veranstaltung leichtfertig ab“, so Oberbürgermeister Jörg Albrecht. „Wir sehen uns aber selbstverständlich in der Verantwortung, unser Möglichstes zum Schutze der Gesundheit aller zu tun. Die Absage des Baden-Württemberg-Tages ist außerordentlich bedauerlich, aber im Angesicht der Lage so unausweichlich wie sinnvoll und richtig.“
Die Stadt Sinsheim setzt derzeit alle Maßnahmen der Verordnung des Landes Baden-Württemberg um. Städtische Einrichtungen wie beispielsweise die Stadtbibliothek, die Tourist-Info, Musikschule, VHS, Jugendhaus und städtische Museen sind seit vergangenem Wochenende bereits geschlossen, ebenso städtische Sport- und Veranstaltungshallen, der Sportpark und städtische Sportplätze. Die Verwaltungsstellen sind geschlossen. Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr gesperrt. Die Stadtverwaltung ist weiterhin besetzt. Dringende Anliegen können telefonisch oder per E-Mail bearbeitet werden.
Die zuständigen Stellen sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
Wohngeld 07261 404-169
Rente 07261 404-154
Schule/Kita 07261 404-159
Bürgerbüro 07261 404-135 / -136
Ausländerbereich allgemein 07261 404-241
Ausländerbereich Asyl 07261 404-173
Baurecht 07261 404-146
Bereitschaftsdienst Stadtwerke
Baubetriebshof 07261 404-880
Wasserversorgung 07261 404-881
Vorsorgepflicht von Vereinen, Organisationen und Institutionen
Stadt Kraichtal trifft weitere Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung
Vorsorgepflicht von Vereinen, Organisationen und Institutionen
Kraichtal(kc).
Aufgrund der aktuellen dynamischen Entwicklung der Epidemie (Coronavirus COVID-19) folgt die Stadt Kraichtal den Empfehlungen der baden-württembergischen Landesregierung. Über die beigefügte Allgemeinverfügung hinaus ergeben sich folgende Maßnahmen, die der Krisenstab der Stadtverwaltung Kraichtal tagesaktuell beschlossen hat.
Ab sofort werden alle städtischen Veranstaltungen und Veranstaltungen in städt. Räumlichkeiten (Sport, Kultur, Musik, etc.) in den nächsten Wochen, bis einschließlich 30. April, NICHT STATTFINDEN.
Termine wie folgt:
20.03.2020
Ehrenabend mit Blutspenderehrung Mehrzweckhalle Menzingen
22.03.2020
Weltgeschichtentag Rittersaal im Graf-Eberstein-Schloss Gochsheim
22.03.2020
Backen im historischen Ofen Badisches Bäckereimuseum Gochsheim
29.03.2020
Bürgermeisterwandern
24.-26.04.2020 Kraichtaler Kolloquium
Auch die nächste Sitzung des Gemeinderates am 18.03.2020 wird abgesagt.
Ebenso sind die Gochsheimer Museen seit Sonntag, 15. März, bis auf Weiteres, geschlossen.
Öffentliche Veranstaltungen sind über die Allgemeinverfügung bereits reglementiert. Nichtöffentliche Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Institutionen sind durch den Veranstalter in eigener Verantwortung zu regeln. Hier geht die Empfehlung klar dahin, diese abzusagen oder zu verschieben. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, raten zu diesem Vorgehen zur Gesunderhaltung der Bevölkerung und Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Virus.
Sonderregelungen sind ab sofort für Trauungen und Beerdigungen erforderlich. Diese sind nur noch „im engsten Familienkreis“ möglich. Der Bestattungs-/Ordnungsdienst bzw. die Standesbeamtin werden hierauf achten, Betroffene werden auch in diesem sensiblen Lebensbereich um ihr Verständnis gebeten.
Da die Kindertagesstätten und Schulen ab morgen, Dienstag, 17.03., bis nach den Osterferien, 19.04. geschlossen bleiben, gibt es für die Kinder deren beide Elternteile bzw. Alleinerziehende (die einen systemrelevanten Beruf ausüben, bspw. Ärzte, Apotheker, Beschäftigte in Sicherheitsbehörden, etc.) eine NOTBETREUUNG. Die Regelung ist vor Ort, beim Träger, zu erfragen.
Das Rathaus ist seit dem Nachmittag des 16.03. zum Schutz vor weiterer Ausbreitung des Virus für Besucher und Bürger geschlossen. Die MitarbeiterInnen sind über die bekannten Kontaktdaten zu erreichen. Persönliche Termine finden nur noch bei dringenden Angelegenheiten statt, die Verwaltung ist über die Zentrale, Telefon 07250 77-0 erreichbar.
Wir danken für Ihr Verständnis, diese drastischen aber notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen zu müssen.
Hinweise finden Sie tagesaktuell unter:
sowie im Mitteilungsblatt und in der Tagespresse.
Stadt Kraichtal kommt Vorsorgepflicht nach
Stadt Kraichtal kommt Vorsorgepflicht nach und sagt städtische Veranstaltungen
präventiv ab
Kraichtal(kc).
Im Hinblick auf die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) ist die öffentliche Hand in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie zu treffen. Nicht zuletzt aufgrund Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration und weiterer Expertisen hat sich die Stadtverwaltung Kraichtal vorsorglich dafür ausgesprochen, städtische Veranstaltungen und solche in städtischen Räumlichkeiten im Einzelnen zu prüfen und präventiv von der Durchführung abzusehen. Das potentielle Infektionsrisiko ist vorhanden, die Gesunderhaltung der Bevölkerung und Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Virus haben Priorität. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um eine präventive Maßnahme, die der Gesundheit der Bevölkerung Rechnung tragen soll.
Die Stadt Kraichtal selbst sagt derzeit folgende Veranstaltungen ab:
20.03.2020
Ehrenabend mit Blutspenderehrung Mehrzweckhalle Menzingen
22.03.2020
Weltgeschichtentag Rittersaal im Graf-Eberstein-Schloss Gochsheim
22.03.2020
Backen im historischen Ofen Badisches Bäckereimuseum Gochsheim
Veranstaltungen,
insbesondere solche öffentlichen Charakters und solche mit unbestimmten, aber nicht unerheblichen Besucherzahlen, birgen ein gewisses Risiko zur Verbreitung der Epidemie. Vorerst werden von städtischer Seite alle Veranstaltungen in den nächsten Wochen abgesagt. Über die Durchführung von später stattfindenden Veranstaltungen wird in regelmäßigen Abständen entschieden und tagesaktuell auf der Homepage informiert.
„Somit haben wir alles stets im Blick und können schnell reagieren. Wir bedauern die Umstände und die Absage der
gewünschten und gewollten Veranstaltungen und hoffen auf das Verständnis aller Beteiligten“ – so Bürgermeister Ulrich Hintermayer.
Stadt Sinsheim schließt öffentliche Einrichtungen
Stadt Sinsheim schließt öffentliche Einrichtungen
Rathaus ab Dienstag, 17.03.2020 für Bürgerverkehr geschlossen
Das Land Baden-Württemberg hat die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen ab Dienstag, 17. März beschlossen. Die Stadt schließt sich an und bittet Vereine und Bevölkerung um Verständnis, dass städtische Einrichtungen wie beispielsweise die Stadtbibliothek, Musikschule, VHS, Jugendhaus und städtische Museen ab sofort bis auf Weiteres geschlossen werden.
Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft bleiben ab Montag, 16. März geschlossen.
Die Stadt reagiert damit auf die weitere Ausbreitung des Coronavirus und leistet einen Beitrag, das Ansteckungs-Risiko zu reduzieren. Ziel ist, die Ansteckungswege soweit wie möglich zu kappen und die Zahl der Ansteckungsfälle gering zu halten.
Das Gesundheitssystem soll auf diesem Weg entlastet und abgesichert werden, damit es für die akuten Fälle nutzbar bleibt. Alle angeordneten Beschränkungen des gesellschaftlichen Lebens erfolgen aus Solidarität zu den besonders gefährdeten Mitmenschen, den Älteren und Kranken.
Ab Dienstag, 17. März bleibt das Rathaus für den Bürgerverkehr geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit wird aufrechterhalten und Termine werden, wenn möglich, verlegt. In dringenden Fällen können kurzfriste Termine vereinbart werden. Nähere Informationen folgen im Laufe des Montags.
Seite 10 von 20