Sinsheimer Spiegel

Nur verpackte Lebensmittel dürfen neuerdings in den zum Verkauf von Kolonialwaren zugelassenen Milchgeschäften zum Verkauf angeboten werden. Vorhandene Bestände loser oder selbstverpackter Waren können jedoch innerhalb der nächsten drei Monate in bisheriger Art abgegeben werden. Waren, die vor dem Kriege vom Hersteller verpackt, heute aber noch unverpackt geliefert werden, unterliegen nicht dieser Bestimmung.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.