Benutzungsordnung für die Burg Steinsberg

 

Umsetzung des Stufenkonzepts sichert Naherholung für die Allgemeinheit

 

Der Steinsberg und das umliegende Burggelände sind beliebtes Naherholungsgebiet und Ausflugsziel nicht nur an den Wochenenden. In den vergangenen Monaten haben die Einschränkungen der Corona-Pandemie dies besonders bestätigt, die Zahl der Spaziergänger und Tagesausflügler hat sich erhöht. Gerade in den Abendstunden entwickelte sich der Parkplatz dabei zum Treffpunkt von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. In der Vergangenheit wurde in lauen Nächten vom Frühjahr bis in den Herbst immer wieder lautstark gefeiert. Lärm und Müll sorgten dabei für Ärger und zahlreiche Beschwerden. In jüngster Zeit wurde wiederholt auch gegen geltende Corona-Regeln verstoßen, was in Konsequenz dazu führte, dass die Polizei in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung Anfang März die Zufahrt zum Parkplatz komplett sperrte.

 

In der Folge erarbeiteten Stadtverwaltung und Polizei einen Stufenplan mit dem Ziel, den Steinsberg als Naherholungsgebiet und Treffpunkt für die Bevölkerung zu erhalten, die negativen Auswirkungen wie Lärm und Müll jedoch wesentlich zu reduzieren.

 

Da sich der Besucherandrang vorwiegend in den Abend- und Nachtstunden negativ auswirkt, folgte auf die kurzfristige komplette Sperrung des Parkplatzes an den Wochenenden in Stufe 2 die Anordnung eines generellen Parkverbots in der Zeit von 21:00 bis 06:00 Uhr. Die Einhaltung wurde regelmäßig engmaschig kontrolliert und Verstöße konsequent verfolgt.

 

Nun wurde die dritte und letzte Stufe des Konzepts in Form einer Allgemeinverfügung zur Regelung des Benutzerverhaltens umgesetzt. Die Verfügung basiert auf den grundsätzlichen Regelungen der städtischen Polizeiverordnung, die noch einmal weiter konkretisiert wurde. Ziel ist es, das Bewusstsein für eine rücksichtsvolle Nutzung der Anlage zu erhöhen, allen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und Kontrollen durch die Ordnungsbehörden zu erleichtern. Die Benutzungsordnung untersagt Besuchern künftig, sich dauerhaft auf dem Burggelände aufzuhalten, um Alkohol zu konsumieren, wenn diese Zusammenkünfte dazu führen, dass sich Dritte belästigt fühlen können. Das Verbot von Grill- und Feuerstellen ist ein weiterer wesentlicher Inhalt der Benutzungsordnung. Um Lärmbelästigung in Zukunft zu vermeiden, ist der Betrieb von Musikgeräten von 22:00 bis 06:00 Uhr untersagt. Aufgrund der positiven Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit hat man sich dazu entschieden, die nächtliche Sperrung des Parkplatzes fest zu installieren. Künftig ist der Parkplatz in Orientierung an den nächtlichen Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gesperrt. Der normale Gastronomiebetrieb ist davon nicht betroffen.

 

Uns geht es in allererster Linie darum, die Burg Steinsberg als Naherholungsgebiet für die Allgemeinheit zu erhalten. Selbstverständlich soll das Gelände weiter für Spaziergänger und Besucher offen sein“, betont Oberbürgermeister Jörg Albrecht.

 

Mit dem Stufenkonzept treffen wir alle Maßnahmen, um Anwohnern und allen, die die Burg besichtigen und zur Naherholung nutzen möchten, weitere Störungen zu ersparen und einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen“, erläutert Ordnungsamtsleiter Florian Zangl. „Jedes Konzept steht und fällt dabei mit seiner Umsetzung. Der Polizeivollzugsdienst und die Polizeibehörde haben in den vergangenen Wochen die Präsenz vor Ort deutlich erhöht. Wir werden künftig weiterhin in hohem Maß kontrollieren und Verstöße konsequent verfolgen. Ordnungsamt und Polizei stehen in engem Austausch und koordinieren die Kontrollaktionen.“

 

Das Polizeirevier Sinsheim zeigt darüber hinaus mit der Konzeption „Sicher in Sinsheim“ seit Wochen starke Präsenz zu relevanten Zeiten an Brennpunkten im innerstädtischen Bereich“, so Adrian Harz, Leiter des Polizeireviers Sinsheim. „Dabei werden die Beamten des Polizeireviers Sinsheim auch durch spezialisierte Kräfte der Verkehrspolizei sowie anderen Kräften des Polizeipräsidiums Mannheim und des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt.“

 

Die Benutzungsordnung tritt einen Tag nach Bekanntgabe (29. April 2021) am 30. April in Kraft. Im Laufe der nächsten Wochen werden Tafeln an zwei Standorten auf dem Burggelände aufgestellt, die auf die Regelungen aufmerksam machen. Die Benutzungsordnung findet sich im Wortlaut auf der städtischen Homepage.

 

 

 

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