Verschärfte Regelungen der Stadt Sinsheim für Gastronomiebetriebe

Stand 19. März 2020

Die aktuelle Entwicklung erfordert weitere Maßnahmen. Daher hat die Stadt Sinsheim den Empfehlungen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis folgend eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Sie betrifft insbesondere die sofortige Schließung aller Gaststätten. Mitnahmeangebote sind weiterhin zulässig.
Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art (Innen- und Außenbewirtschaftung), insbesondere Restaurants, Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Cafés, Eisdielen, wird untersagt. Ausgenommen hiervon sind Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes, sowie Mensen, Personalrestaurants und Kantinen soweit diese ausschließlich ein Mitnahmeangebot (sog. „Takeaways“) eingerichtet haben und anbieten.

Diese Allgemeinverfügung tritt mit der persönlichen Zustellung in Kraft, bei öffentlicher Bekanntmachung ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag (also der 20. März).

 

 



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