Ganztags Tempo 30 und Verbot für Transit-Schwerverkehr gefordert


Die Arbeiten am kommunalen Lärmaktionskonzept für Östringen sind vorerst abgeschlossen.

Vom Gemeinderat der Kraichgaustadt wurde das auf Basis der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union und des Bundesimmissionsschutzgesetzes erarbeitete Planwerk nach Beratung und Abwägung der Anregungen und Hinweise der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange am Montagabend mit einstimmigem Votum formell beschlossen.

Die vom Karlsruher Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein ermittelten Daten des Lärmaktionsplans für Östringen stellen die zuständigen Behörden in die Pflicht, im Interesse der Menschen, die von übermäßigen Geräuschemissionen des Straßenverkehrs belastet werden, schnell und wirksam tätig zu werden.

Wie Geograph Peter Koehler als Repräsentant der verantwortlichen Planer bei der Debatte im Stadtparlament darlegte, gibt es insbesondere entlang der Hauptstraße, die mit der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 292 identisch ist, vordringlichen Handlungsbedarf.

In den zurückliegenden Monaten hatten die Experten mit ihren Erhebungen und Berechnungen zur Lärmkartierung insbesondere den Streckenabschnitt der Östringer Hauptverkehrsader zwischen den Einmündungen der Kraichgauer Weinstraße und der Friedrich-Ebert-Straße in den Blick genommen, wo das Fahrzeugaufkommen bei täglich bis zu 17.000 und mehr Fahrzeugen liegt und damit den von der EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgegebenen Schwellenwert von jährlich drei Millionen Verkehrsbewegungen bei Weitem übertrifft.

„Die Anwohner dort sind sehr hohen Lärmbelastungen ausgesetzt“, fasste Koehler die Resultate zusammen, die im Lärmaktionsplan in die Forderung einmünden, auf der Bundesstraße innerorts ganztags Tempo 30 festzusetzen und dort außerdem ein Durchfahrtsverbot für Transit-Schwerverkehr auszuschildern.

Auch in der Abwägung der überörtlichen Verbindungsfunktion der B 292 mit dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung sehen die Planer wegen der deutlich überhöhten Lärmbelastung keine Alternative zu einer generellen Geschwindigkeitsreduzierung.

Gleiches gilt für die Nachtstunden hinsichtlich des Ausschlusses von überörtlichem Schwerverkehr, da trotz einer zwischen 22 Uhr und 6 Uhr bereits auf der gesamten Ortsdurchfahrt geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer fast durchgängig die Überschreitung eines Fassadenpegels von 63 dB(A) festgestellt wurde.

Darüber hinaus wurden im Innenstadtbereich, wo schon rund um die Uhr Tempo 30 gilt, auch tagsüber noch sehr hohe Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte ermittelt, so dass auch in diesen Zeiten der Transit-Schwerverkehr „ausgesperrt“ werden müsste.

„Das ansonsten in gewissen Grenzen eingeräumte Ermessen wandelt sich bei solchen Werten für die zuständigen Behörden grundsätzlich zur Verpflichtung, zeitnah durch Anordnung geeigneter verkehrsrechtlicher Maßnahmen tätig zu werden“, erläuterte Peter Koehler die Faktenlage.

Im Tagzeitraum könne durch Festsetzung von „Tempo 30“ auf der gesamten Ortsdurchfahrt eine Minderung der vom Verkehr ausgehenden Emissionen um 2,5 dB(A) erreicht werden, die Verringerung des Schwerverkehrs auf 40 Prozent der Analyseberechnung würde sowohl nachts wie tagsüber eine Lärmminderung von rund 2,3 dB(A) bringen, verdeutlichte der Planer.

Die Stadtverwaltung wird nun den vom Gemeinderat festgestellten Lärmaktionsplan, der über die kommunale Website www.oestringen.de auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird, den übergeordneten Verkehrsbehörden beim Landratsamt und beim Regierungspräsidium vorlegen und dort beantragen, angemessene Maßnahmen zur Minderung der vom Verkehr ausgehenden gesundheitsgefährdenden Lärmemissionen in die Wege zu leiten. Wolfgang Braunecker

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