Weitere Lockerungen der Corona-Verordnung

 

Spielplätze und Stadtmuseum öffnen, schrittweise Öffnung der Musikschule

 

 

Ab heute, 6. Mai 2020 können die öffentlichen Spielplätze in Baden-Württemberg wieder geöffnet werden. Die Landesregierung hat mit der siebten Änderung der Corona-Verordnung am 2. Mai 2020 den rechtlichen Rahmen hierfür geschaffen. In Abstimmung mit Sozialministerium, Städte- und Gemeindetag öffnet die Stadt damit auch die Spielplätze in Sinsheim.

Besucher werden gebeten, die geltenden Regeln zu beachten: Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden. Körperkontakt ist zu vermeiden. Gemeinsames Essen und Trinken auf Spielplätzen ist untersagt.

Die alla hopp!-Anlage bleibt vorerst geschlossen. Aufgrund der Größe und des besonderen generationenübergreifenden Konzepts der Anlage mit Sport- und Bewegungsarealen kann eine Einhaltung der infektionspräventiven Maßnahmen nicht hinreichend gewährleistet werden. Laut Verordnung ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern weiterhin untersagt, öffentliche Bolzplätze bleiben geschlossen.

 

Mit der siebten Änderung der Corona-Verordnung öffnet ab heute, 6. Mai 2020, auch das Stadtmuseum wieder seine Türen.

 

Ferner bereitet sich die Musikschule auf die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts vor. Ab Montag, 11.05.2020 kann in einer ersten Phase wieder Einzelunterricht in allen Instrumentalfächern in Streich-, Zupf-, Tasten- und Schlaginstrumenten erteilt werden.

Weiterhin nicht möglich ist Unterricht in Blasinstrumenten und Gesang.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt dringend das Tragen sogenannter Alltagsmasken.

 

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