Sozialleistungen in Zeiten der Corona-Krise

bei geringem Einkommen, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit

 

Soweit örtlich zuständig, können über die Stadt Sinsheim nach wie vor folgende Sozialleistungen beantragt werden:

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

  • Leistungen nach SGB XII (zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

  • Leistungen für Übernahme der Teilnahmebeiträge in einer Tageseinrichtung nach § 22 SGB VIII

  • Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

  • Landesblindenhilfe nach dem Blindenhilfegesetz Baden-Württemberg

 

Wer Fragen zu den genannten Leistungen hat, kann sich an die Stadt Sinsheim, Amt für Bildung, Familie und Soziales unter der Telefonnummer: 07261 / 404-169 oder per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden. Persönliche Vorsprachen sind aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres nicht möglich.

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