Themenfeld „Baurecht“ stand im Mittelpunkt der zweitägigen Klausur des Gemeinderates der Stadt Kraichtal

 
Die Gemeinderäte der Stadt Kraichtal wurden an zwei Tagen in der Mehrzweckhalle Menzingen umfassend zur „Baurechts-Thematik“ geschult; beispielsweise wurde eine Priorisierung von Bebauungsplänen wurde vorgenommen.

Kraichtal (sn). Auf den Grundlagen des Baurechts prägen Gemeinden und Städte die Entwicklung und das Aussehen des unmittelbaren Lebensraums der Bürgerinnen und Bürger in ganz besonderer Weise. Grund genug für den im Mai des vergangenen Jahres neu gewählten Gemeinderat der Stadt Kraichtal, sich im Rahmen einer zweitägigen Klausurtagung Anfang Februar dieser kommunalpolitisch bedeutsamen Thematik vollumfänglich zu widmen. In der Mehrzweckhalle Menzingen sah der vom Sachgebiet Planung & Umwelt aufgestellte Zeitplan – nach einer kurzen Begrüßung des Bürgermeisters Ulrich Hintermayer – zunächst eine erste Einführung in die Inhalte eines Bebauungsplans, die Schriftlichen Festsetzungen sowie die Örtlichen Bauvorschriften vor. Darüber hinaus erfuhren die anwesenden Ratsmitglieder auch Grundlegendes zum Baurecht, nämlich in wie weit die Stadt in das baurechtliche Geschehen eingebunden ist, wie die Bauleitplanung funktioniert, welche Möglichkeiten städtebauliche Verträge bergen, wie die Stadt mit Einzelbauvorhaben umzugehen hat, was eine Umlegung ist und welche wesentlichen Fragen schließlich das Baugesetzbuch (BauGB) regelt. Nach diesen von Michael Schöffler vom Büro Schöffler-Stadtplaner-Architekten, Karlsruhe, allgemeinen Ausführungen folgte ein Sachvortrag von Birgit Schwegle, von der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH, über „Energetische Aspekte in der Bauleitplanung“. Im zweiten Teil des Freitagnachmittags widmeten sich die Ratsmitglieder den Themen „Baulandentwicklung – Erschließung mit einem externen Erschließungsträger“ (Sachvortrag Dr. Dopfer, ESB Kommunalprojekt AG, Bruchsal) sowie der „Beteiligung in der Bauleitplanung“. Dabei erfuhren die Klausurteilnehmer, dass sich jede Stadt in erster Linie mit Baurecht beschäftigen muss, weil sie Trägerin der Planungshoheit ist. Ihre planerische Aufgabe bewältigt die Kommune vor allem mit Hilfe der Bauleitplanung, also mit den Instrumenten des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans. Wegen ihrer Planungshoheit ist die Stadt vor allem über die Möglichkeit des

  • 36 BauGB und das darin enthaltene Einvernehmenserfordernis aber auch bei der Beurteilung von Einzelbauvorhaben eingebunden. Der Gemeinderat wird zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines jeden genehmigungsbedürftigen Vorhabens befragt („Gemeindliches Einvernehmen“). Am zweiten Tag der Klausur wurde es inhaltlich schließlich konkreter, sprich kraichtalspezifischer. Hauptamtsleiter Manuel Kurz und seine Kolleginnen aus dem Sachgebiet Planung & Umwelt stellten – nach einer Übersicht aller Baugebiete in den neun Kraichtaler Stadtteilen – die Ergebnisse der Gewerbeflächenumfrage der Wirtschaftsförderung Kraichtal vor. Die Rückmeldung der ansässigen Gewerbebetriebe zeigte den Gemeinderäten die Notwendigkeit der Entwicklung von Gewerbeflächen auf. Gleichzeitig wurde in der anschließenden Frage- und Diskussionsrunde auf die daraus resultierende Verkehrsproblematik hingewiesen. Viel zu diskutieren hatten die Ratsmitglieder beim letzten Tagesordnungspunkt der Klausur. Es galt, die Bauleitplanverfahren der Stadt Kraichtal zu priorisieren. Bei rund 20 Vorhaben keine leichte Aufgabe, bei der es wichtig war, „Kraichtal als großes Ganzes und nicht nur den einzelnen Stadtteil im Blick zu haben“. „Packen wir es an – es gibt viel zu tun“, so das Schlusswort des Bürgermeisters, bevor es für die Teilnehmenden – nach einem gemeinsamen Mittagessen - ins wohl verdiente Wochenende ging.

 

 

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