Aufhebung der Sperrung von Grillplätzen und gekennzeichneten Feuerstellen im Wald der Stadt Sinsheim
Die Sperrung der Grillhütten und öffentlichen Grillplätze im Gebiet der Stadt wird (bis auf Widerruf) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Stadt Sinsheim behält sich vor, öffentliche Grillplätze und Grillhütten im Fall des wiederholten Anstiegs der Waldbrandgefahr erneut zu sperren.